Betriebliche Altersvorsorge

Die betriebliche Altersversorgung (bAV) gehört zur zweiten Schicht der Altersvorsorge und ist in § 1 des Betriebsrentengesetzes (BetrAVG) definiert. Die betriebliche Altersversorgung umfasst jene Versorgungsleistungen bei Alter, Invalidität und/oder Tod, die ein Arbeitgeber dem Arbeitnehmer aus Anlass eines Arbeitsverhältnisses zusagt.

Folgende Durchführungswege stehen zur Verfügung: